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Auf Grund der wegen COVID-19 geltenden Einschränkungen sind auch wir gezwungen unseren Sportbetrieb einzuschränken.

Bis zur Öffnung unseres regulären Sportbetriebes werden leider noch einige Tage vergehen. Unser neuer Desinfektionsspender ist dennoch schon bereit für den Einsatz. Wir hoffen ihr habt etwas Freude daran.

Die seit dem 8. März 2021 für den normalen Vereinssport geltenden Regelungen sind hier vorerst kurz beschrieben. Ab dem 8. März darf wieder unter freiem Himmel gemeinsam in einer Gruppe trainiert werden – maximal 20 Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren mit Kontakt bzw. maximal 10 Aktive bei den Erwachsenen ohne Körperkontakt. Wir warten unabhängig von den Regelungen für den Stützpunkt und Kadersportler auf den genauen Text der aktuellen Eindämmungsverordnung.

Der Landessportbund Brandenburg informiert über die Änderungen und den Umgang mit dem Sport in Brandenburg durch die Politik.

Die Hoffnungen auf einen Schritt in die richtige Richtung, nämlich auf die Laufbahnen, Sportplätze und in die Turnhallen des Landes, waren vor der jüngsten Ministerpräsidentenrunde groß in Brandenburg. Entsprechend ernüchtert sind die Aktiven nun, dass dieser Schritt vergleichsweise zaghaft und klein ausgefallen ist. Zwar darf ab dem 8. März wieder unter freiem Himmel gemeinsam in einer Gruppe trainiert werden – maximal 20 Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren mit Kontakt bzw. maximal 10 Aktive bei den Erwachsenen ohne Körperkontakt. Aber der komplette Sport unterm Hallendach sowie der Kontaktsport der Erwachsenen im Freien bleiben weiterhin untersagt. Damit bleibt ein Großteil der Brandenburger Aktiven weiter zum Zuschauen verurteilt. Anders als vom Landessportbund schon vor Wochen in einem an die Landesregierung adressierten dreistufigen Konzept vorgeschlagen, orientieren sich die Lockerungen für den Sport nicht am wiederaufgenommenen Schulbetrieb, sondern weiterhin an den Inzidenzzahlen und bleiben zudem in ihrer Gesamtheit hinter den Erwartungen des Sports zurück. „Das ist ein kleiner, verhaltener Schritt in die richtige Richtung“, findet denn auch LSB-Präsident Wolfgang Neubert, der erneut das Lockerungskonzept des Sportlandes ins Spiel bringt. „Mit der Berücksichtigung des Konzepts hätte das Land sowohl den weiterhin nötigen Pandemiemaßnahmen als auch den großen Hoffnungen aller unserer Sportlerinnen und Sportler Rechnung getragen.“ So sieht das Konzept des Sportlandes in seiner ersten Stufe, die mit der Öffnung der Grundschulen im Wechselunterricht einhergegangen wäre, unter anderem die komplette Rückkehr des Outdoor-Sports sowie des Indoor-Sports für Kinder und Jugendliche vor. Nach knapp vier Monaten des sportlichen Stillstands wäre das ein durchaus wichtiges Zeichen für den Sport sowie die gesamte Gesellschaft gewesen. Denn schließlich, so Neubert weiter, gehe es nicht nur einfach um den Willen der Aktiven, endlich wieder gemeinsam ihrem Hobby nachgehen zu können. „Wir reden hier vielmehr auch über eine aktive Gesundheitsvorsorge von knapp 350.000 Brandenburgerinnen und Brandenburgern.“ Gerade in Zeiten einer Pandemie sei das ein Argument, das bei Beschlüssen zu den Pandemiemaßnahmen bzw. ihren Lockerungen nicht mehr vergessen werden dürfe. 

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport informiert zur aktuellen Situation.

Auf ihrer Hompage informiert das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport zur aktuellen Situation

Dabei heißt es: "Die Bekämpfung des Coronavirus und seiner Mutantanten erfordert weiter Maßnahmen. Sie sind in der Eindämmungsverordnung der Landesregierung festgeschrieben. Das Recht auf gute Bildung und Betreuung der Kinder und Jugendlichen ist ein hohes Gut.

Sofern im Einzelfall eine Allgemeinverfügung eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt aufgrund § 26 der Sechsten Eindämmungsverordnung nichts Anderes regelt, gilt Folgendes:"

Der Sportbetrieb auf Sportanlagen unter freiem Himmel mit bis zu 20 Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist in dokumentierten Gruppen zulässig. Umkleiden und Sanitäranlagen dürfen genutzt werden. Bei der Berechnung der Personenzahl bleibt das begleitende Funktions- oder Aufsichtspersonal unberücksichtigt.

Für Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr ist eine kontaktfreie Sportausübung auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel erlaubt, mit bis zu 10 Personen in dokumentierten Gruppen. Die Nutzung von Umkleiden und anderen Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen ist untersagt.

Auf weitläufigen Außensportanlagen (ab 1.600 qm) dürfen mehrere Personengruppen nach den Regelungen 1 und 2 (s.o.) Sport auf einer Sportanlagen gleichzeitig ausüben, sofern die Betreiberin oder die Betreiberin der Anlage gewährleistet, dass einzelnen Personengruppen eine Mindestfläche von 800 qm zur Sportausübung zur alleinigen Nutzung zugewiesen wird (Golfplätze, Fußballplätze, Leichtathletikstadien)."

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